" 1. Die Liegenschaft/Parzelle GB Q. Nr. […], lautend auf den Namen der Beschuldigten, A., und deren verstorbenen Ehemann E., wird mit Beschlag belegt. 2. Das Grundbuchamt Zofingen wird angewiesen, im Grundbuch auf der Liegenschaft gemäss Ziff. 1 per sofort eine Grundbuchsperre anzumerken." 3. 3.1. Die Beschwerdeführerin erhob gegen diese ihr am 17. Oktober 2022 zugestellte Verfügung mit Eingabe vom 27. Oktober 2022 Beschwerde. Sie stellte folgende Anträge: