Mit in gleicher Sache im Auftrag der Privatkläger am 4. Oktober 2022 gegen die Beschwerdeführerin (Ehefrau von E.) erstatteter Strafanzeige wurde die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen die Beschwerdeführerin wegen des Verdachts auf Veruntreuung beantragt. Gleichzeitig wurde folgender Antrag gestellt: " Die im Gesamteigentum von A. und ihrem verstorbenen Ehemann befindliche Liegenschaft GB Q. Nr. […] sei zu beschlagnahmen und eine Grundbuchsperre anzuordnen." 2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verfügte am 12.Oktober 2022 Folgendes: