Anfechtungs- Verfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 12. Oktober gegenstand 2022 betreffend Grundbuchsperre in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. B., C. und D. (Privatkläger) erstatteten am 30. Dezember 2021 Strafanzeige gegen E. wegen des Verdachts auf Veruntreuung und/oder ungetreue Geschäftsbesorgung zu ihrem Nachteil. Er sei deswegen (unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen) angemessen zu bestrafen.