2. 2.1. Der über den Vorfall informierte zuständige Pikett-Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach ordnete gleichentags um 20:12 Uhr mündlich die Abnahme einer Blut- und Urinprobe, eine ärztliche Untersuchung des Beschwerdeführers und die Auswertung der Blut- und Urinproben durch das Institut für Rechtsmedizin B. an. Diese wurde dem Beschwerdeführer am 16. Oktober 2022 im Spital C. entnommen. Ebenso wurde die ärztliche Untersuchung gleichentags im Spital C. durchgeführt.