Weiter ist ohne Weiteres davon auszugehen, dass gerade D., die am ehesten noch (womöglich wichtige) Aussagen zu ihrer Beziehung zum Beschuldigten machen kann, allfällige Kollusionsversuche melden würde. Insofern ist die von der Staatsanwaltschaft Baden behauptete Kollusionsgefahr nicht mehr als eine theoretische Möglichkeit.