Solche Hinweise ergeben sich aber bereits auch aus den eigentlichen Tatumständen, die mit einiger Gewissheit nahelegen, dass der Beschuldigte C. wegen dessen Beziehung zu D. umbrachte. Zudem haben sowohl D. als auch alle drei Töchter des Beschuldigten bereits detailliert ausgesagt, was die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte noch erfolgreich zu seinen Gunsten auf diese Personen einwirken könnte, zusätzlich mindert. Weiter ist ohne Weiteres davon auszugehen, dass gerade D., die am ehesten noch (womöglich wichtige) Aussagen zu ihrer Beziehung zum Beschuldigten machen kann, allfällige Kollusionsversuche melden würde.