Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts stellt nicht in Frage, dass sich der Beschuldigte zumeist empathisch, zuvorkommend, rücksichtsvoll, umsichtig und frei von Impulsausbrüchen zeigt. Dennoch geht sie von einem dringenden Tatverdacht aus, dass der nicht geständige Beschuldigte am 12. Februar 2022 C. vorsätzlich getötet oder ermordet hat, und schliesst sie daraus, dass sich die Gefährlichkeit des Beschuldigten gerade nicht verlässlich anhand seines alltäglichen Wohlverhaltens beurteilen lässt, wie es im Übrigen auch vor der mutmasslichen Tötung bereits vorgelegen haben dürfte.