So brachte die Staatsanwaltschaft Baden etwa mit Beschwerde mit überzeugender Begründung vor, dass es nicht ansatzweise erstellt sei, dass die ehemalige Arbeitgeberin noch zum Beschuldigten halte (vgl. hierzu auch den mit Beschwerdeergänzung vom 7. November 2022 eingereichten Bericht zum damaligen Besuch der Arbeitgebervertretung). Auch ist zumindest bis anhin nicht eindeutig zu erkennen, ob der nicht geständige Beschuldigte tatsächlich bereit ist, die Verantwortung für seine mutmassliche Gewalttat, an die er sich nach eigenen Angaben noch nicht einmal zu erinnern vermag, zu übernehmen, oder ob er hierfür letztlich nicht doch auch