Sein Entschluss, zukünftig auf die Einnahme des Medikamentes B zu verzichten, sowie seine "stabile Lebenssituation" und "Unterstützung durch seine Familie" wirkten sich weiter positiv auf die Legalprognose aus. Weiter sei auch zu erwarten, dass das "komplexe und konfliktträchtige Beziehungsverhältnis" zwischen Beschuldigtem und D. geklärt werde, wenngleich er offenbar grosse Zuneigung für sie empfinde (Gutachten S. 73).