seinen Gunsten) auf Erinnerungslücken berufen, gegen die er angeblich ankämpfe. 4.3.8. Zusammengefasst stellt sich die Situation so dar, dass sich der Beschuldigte mit dem fundiert begründeten Vorwurf der vorsätzlichen Tötung oder des Mordes konfrontiert sieht. Das öffentliche Interesse an der Aufklärung dieses Verbrechens ist sehr gross. Weiter hat der Beschuldigte nicht nur wegen der damit einhergehenden Strafandrohung (die Staatsanwaltschaft Baden deutete mit Beschwerde an, eine mindestens 10-jährige Freiheitsstrafe beantragen zu wollen) ein sehr gewichtiges (rational erklärbares)