So führte, wenn man dem psychiatrischen Gutachten folgt, das langjährige Negieren (offenbar durchaus vorhandener) aggressiver Gefühle letztlich zu einer eruptiv entladenen Verzweiflung, welche von einer eingeengten Wahrnehmung und Kognition begleitet wurde (Gutachten S. 67), mithin zu der im Gutachten als Affekttat qualifizierten Tötung. Die sinngemässen Ausführungen des Beschuldigten, wonach es ohne die Schlafmedikamente nicht zu dieser Gewalttat gekommen wäre und wonach womöglich C. zunächst ihn mit einem Messer verletzt habe, legen nahe, dass es für den Beschuldigten weiterhin essentiell ist, sich keine aggressiven Gefühle zuzugestehen und gerade auch deshalb (und nicht einzig aus