4.3.4. Auch zu erwähnen ist aber, dass der Beschuldigte seine langjährige Ehe als unglücklich empfand, seit September 2021 getrennt von seiner in die Q. zurückgekehrten Ehefrau lebt, den Kontakt zu Prostituierten suchte und sich so in D. verliebte, die aber wiederholt aussagte, nicht mit dem Beschuldigten, sondern mit dem getöteten C. in einer langjährigen Liebesbeziehung gestanden zu haben. Im psychiatrischen Gutachten ist die Rede von langjährigen Gefühlen der Zurückweisung, Kränkung, Minderwertigkeit und Hilflosigkeit, und davon, dass sich der Beschuldigte "nun endlich" mit der (schlussendlich enttäuschten) Hoffnung auf eine glückliche Zukunft mit D.