Seine diesbezüglichen Andeutungen sind aber weder für sich genommen noch in ihrer Gesamtheit derart überzeugend, dass sie in der hier nur summarisch vorzunehmenden Beweiswürdigung den dringenden Tatverdacht auf Mord oder zumindest vorsätzliche Tötung entscheidend relativierten. So ist etwa gemäss Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich (zur körperlichen Untersuchung des Beschuldigten) vom 15. März 2022 (Beilage 1 zum Haftverlängerungsgesuch vom 4. Mai 2022) eine Selbstzufügung der Wunden "grundsätzlich möglich" (S. 10) und damit entgegen dem Beschuldigten keineswegs auszuschliessen.