- wonach er damals keinen Suizidversuch gemacht habe (Einvernahme des Beschuldigten vom 17. Oktober 2022, Frage 11), - wonach aus seiner Sicht unklar sei, mit welchem Messer welche Verletzungen zugefügt worden seien (Einvernahme des Beschuldigten vom 17. Oktober 2022, Fragen 11 f.), - wonach er niemandem etwas zu Leide habe tun wollen, sondern einfach habe wissen wollen, "was dort abgeht" (Einvernahme des Beschuldigten vom 17. Oktober 2022, Frage 12), - wonach auch bei seinen Verletzungen eine "grosse Dynamik dahinter" gewesen sei, ein Kampf stattgefunden haben müsse und erwiesen sei,