Eine gewisse Hilflosigkeit und Verzweiflung schliesst aber die Erfüllung des Mordtatbestandes nicht aus. Gleiches gilt für einen Affekt und für verminderte Schuldfähigkeit (vgl. hierzu etwa Urteil des Bundesgerichts 6B_690/2020 vom 7. Januar 2021 E. 3.3 mit zahlreichen Hinweisen). 3.2.3. 3.2.3.1. Die Staatsanwaltschaft Baden führt mit Beschwerde aus, dass der von ihr geltend gemachte dringende Tatverdacht auf Mord unbestritten sei. Zur weiteren Begründung verweist sie auf