So will der Beschuldigte etwa anlässlich der Anhörung mit Beispielen belegen, dass die bisher von der Staatsanwaltschaft Baden und der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts vorgenommene Würdigung der Fakten allen seinen Aussagen widerspreche (Rz. 15). Weiter geht es ihm konkret darum, der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts mittels Verschaffens eines persönlichen Eindrucks aufzuzeigen, dass die Befürchtung einer weiteren Gewalttat seinerseits gegenüber D. realitätsfremd sei (Rz. 19).