2. 2.1. Der Beschuldigte beantragte mit Eingabe vom 17. Oktober 2022 seine Entlassung aus der Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Baden leitete das Haftentlassungsgesuch mit Verfügung vom 19. Oktober 2022 an das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau zur Beurteilung weiter. Sie beantragte die Abweisung des Haftentlassungsgesuchs. Der Beschuldigte beantragte mit Eingabe vom 24. Oktober 2022 seine Anhörung durch das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau und die Gutheissung seines Haftentlassungsgesuchs.