Diesbezüglich ist insbesondere zu berücksichtigen, dass C. (selig) der Beschuldigten Fr. 150'000.00 "als Schenkung" vermachte (Testament vom 9. März 2020, Beilage 6 zur Strafanzeige vom 20. September 2022). C. (selig) war folglich bereit, der Beschuldigten eine beträchtliche Geldsumme zukommen zu lassen, ohne hierfür unmittelbar eine Gegenleistung zu erhalten.