Erklärung über Tatsachen, d.h. über objektiv feststehende, vergangene o- der gegenwärtige Geschehnisse oder Zustände. Die Tatsache kann explizit oder implizit durch sämtliche Verhaltensweisen, denen im sozialen Verkehr ein bestimmter Erklärungswert zukommt, erklärt werden. Konkludente Täuschungen gehören zum Kernbereich falscher Tatsachenbehauptungen – im Sinne des "Vorspiegelns" – und stellen eine "Täuschung durch ein Tun dar". Bei mehrdeutigen Erklärungen ist der Sinn massgebend, den der Empfänger nach Treu und Glauben im Geschäftsverkehr verstehen durfte.