Beilage gemäss Gefährdungsmeldung vom 29. Juni 2020: "[C. (selig)] erklärte [dem Beschwerdeführer], er brauche das Geld wenn dann Ihre Halbschwester wieder für 3 Monate in die Schweiz komme so müsse er ihr dann wieder das Flugbillet bezahlen. Was er mit dem Geld mache gehe ihn sowieso nichts an es sei ja sein Geld.", Beilagen 6, 25, 27 und 28 zur Strafanzeige vom 20. September 2022). Es -7-