3.2.2. 3.2.2.1. Aus den vom Beschwerdeführer mit Strafanzeige vom 20. September 2022 eingereichten Unterlagen ist ersichtlich, dass die Beschuldigte über eine Vollmacht für das Konto von C. (selig) verfügte und gestützt auf diese Vollmacht in der Zeit vom 8. Juni 2020 bis am 4. Februar 2021 Bargeldbezüge bei der D. in Höhe von insgesamt Fr. 16'400.00 tätigte (Auszahlungsbelege, Beilage 33 zur Strafanzeige vom 20. September 2022). Weiter gab die Beschuldigte gegenüber dem Beschwerdeführer an, die Bezüge seien jeweils im Auftrag und für C. (selig) erfolgt, welchem die Gelder jeweils noch gleichentags übergeben worden seien (Schreiben vom 16. August 2022, Beilage "47" zur Beschwerde).