" 1. Es sei die Einstellungsverfügung vom 9. Nov. 2021 im Verfahren STA5 ST.2021.595 i.S. agT †B. aufzuheben – unter Wiederaufnahme des Verfahrens und Verpflichtung der Vorinstanz, dem Beschwerdeführer Gelegenheit zu geben, sich als Privatkläger zu konstituieren, Akteneinsicht zu nehmen, Beweisanträge zu stellen und gegen eine allfällige erneute Einstellungsverfügung innert Frist Beschwerde zu erheben. 2. Evtl. sei ein Strafverfahren btr. fahrlässiger Tötung zu eröffnen.