2.3. Nachdem die geforderte Sicherheitsleistung nicht innert der (auf Gesuch des Beschwerdeführers erstreckten) Frist bezahlt worden war, wurde mit Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2022.309 vom 1. Dezember 2022 nicht auf die Rechtsverweigerungsbeschwerde des Beschwerdeführers eingetreten. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 22. Oktober 2022 erhob der Beschwerdeführer erneut Rechtsverweigerungsbeschwerde und beantragte: