1.2. Am 16. März 2021 erstattete der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft Baden Strafanzeige gegen die "C.[Klinik]" und die behandelnden Ärzte wegen fahrlässiger Tötung. Mit Verfügung vom 10. Mai 2021 wurde das Verfahren betreffend aussergewöhnlicher Todesfall von †B. durch die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach übernommen. 1.3. Am 9. November 2021 verfügte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die Einstellung des Verfahrens bezüglich des aussergewöhnlichen Todesfalls von †B., was von der Oberstaatsanwaltschaft am 15. November 2021 genehmigt wurde.