Unter dem Kühlschrank wurde sodann eine Feinwaage sichergestellt und im Safe sowie im Gang und auf dem Tischtablar mutmassliches Verpackungsmaterial gefunden (vgl. Vollzugsbericht der Kantonspolizei Aargau betreffend Hausdurchsuchung vom 27. Oktober 2022, S. 2 inkl. Fotomappe S. 2 ff. [Beilage zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg]). Da die Drogen bzw. das mit Drogen in Zusammenhang stehende Material ausreichend sichtbar im Hotelzimmer sichergestellt werden konnten, ist unglaubhaft, wenn der Beschwerdeführer behauptet, davon nichts gewusst oder wahrgenommen zu haben.