Mitbeschuldigten kurz vor der Anhaltung durch die Polizei in die Hände gedrückt worden. An den vorgängigen Befragungen und Einvernahmen hatte er dies indes nicht ausgeführt, was seine Glaubwürdigkeit verringert, ganz abgesehen davon, dass der Beschwerdeführer als angeblicher Tourist in der Schweiz nur diverse Cafés und Shisha-Bars kennengelernt hat und niemanden konkret nach Arbeit gefragt hat (vgl. dazu Einvernahme des Beschwerdeführers vom 27. Oktober 2022, Fragen 20 ff., 123 [Beilage zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg]). Auch kann er sich betreffend die im Hotelzimmer sichergestellten Drogen nicht entlasten;