3.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg beantragte mit Beschwerdeantwort vom 28. Oktober 2022 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.4. Der Beschwerdeführer nahm mit Eingabe vom 7. November 2022 Stellung zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: