Eine Ausdehnung des schweizerischen Strafrechts über die Territorialgrenzen hinaus sowie die weiteren in Art. 7 StGB statuierten Voraussetzungen bleiben folglich unbeachtlich (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_587/2019 vom 27. Mai 2020 E. 2.4 m.w.H.). Daran ändert nichts, dass die tatbestandsmässige Handlung – ein Verhalten, durch welches die Täterschaft eindeutig ihren Willen bekundete, den obligatorischen Anspruch der Beschwerdeführerin (Treugeberin) auf Rückgabe des vermieteten Fahrzeugs (Art. 267 Abs. 1 OR) zu vereiteln (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_291/2022 vom 4. Mai 2022 E. 3.3.1 m.w.