3.2. 3.2.1. Zu den Prozessvoraussetzungen gehört, dass die beschuldigte Person der schweizerischen Strafgewalt nach den Bestimmungen über den räumlichen Geltungsbereich des Strafrechts, insbesondere Art. 3 - 8 StGB, untersteht (ROBERT HAUSER/ERHARD SCHWERI/KARL HARTMANN, Schweizerisches Strafprozessrecht, 6. Aufl. 2005, § 41 Rz. 7).