2.3. In ihrer Beschwerdeantwort führte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm insbesondere aus, gemäss ihrer Anzeige vom 30. August 2022 ("Bericht Urus") pflege die Beschwerdeführerin seit 1 ½ Jahren Geschäftsbeziehungen zu einem "D.", der Fahrzeuge der Beschwerdeführerin weitervermiete. Am 23. August 2022 habe "D." den "Lamborghini Urus" der Beschwerdeführerin für einen Garagisten in R. ("E.") reserviert. Dieser habe das Fahrzeug am folgenden Tag abgeholt. Dabei sei die Beschwerdeführerin informiert worden, dass das Fahrzeug an einen "G." und einen "C." weitervermietet werde. Das Fahrzeug sei diesen in der Folge in Frankreich übergeben und von diesen offenbar veruntreut worden.