treuung ein Tatort in der Schweiz liege, stelle sich die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm auf den Standpunkt, dass der Tatort ausschliesslich in -5- Frankreich liege und sie deshalb nicht zuständig sei. Aufgrund des Gesagten sei dies falsch bzw. nicht gänzlich auszuschliessen, dass der Tatort auch für die Veruntreuung in der Schweiz liege. Nicht bekannt sei, ob in Frankreich ein Strafverfahren eröffnet worden sei. Nur weil ein Mitarbeiter der Beschwerdeführerin in R. eine polizeiliche Anzeige erstattet habe, heisse das noch nicht, dass ein Verfahren eröffnet worden sei.