Die Veruntreuung des knapp Fr. 300'000.00 teuren Fahrzeugs mit verschiedenen Ortungssystemen und Sicherheitsmechanismen sei von absoluten Profis geplant und ausgeführt worden. Es sei anzunehmen oder zumindest nicht gänzlich von der Hand zu weisen, dass die Tat bereits länger geplant gewesen und E. und F. Akteure in diesem Fall seien. Später habe E. Geld für das Auffinden des Fahrzeugs gefordert, was wiederum darauf schliessen lasse, dass es einzig darum gegangen sei, die Beschwerdeführerin zunächst um den Lamborghini und danach um weiteres Geld zu erleichtern. Trotz des Verdachts, dass E. und F. als Mittäter oder Gehilfen an der Veruntreuung mitgewirkt hätten, womit auch für die Verun-