Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gegenstand vom 29. September 2022 in der Strafsache gegen Unbekannt betreffend Veruntreuung -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Am 24. August 2022 schloss die A. AG als Vermieterin mit dem in Frankreich wohnhaften C. als Mieter einen Mietvertrag über den Personenwagen "Lamborghini Urus" (AG xxx) für die Zeit vom 24. August 2022, 11.30 Uhr, bis 25. August 2022, 14.00 Uhr, ab. Das Fahrzeug wurde am 24. August 2022, 11.30 Uhr, von zwei Mitarbeitern einer Garage in R. (F) abgeholt.