1. Soweit auf die Beschwerde eingetreten wird, wird diese gutgeheissen. Die Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen vom 4. Oktober 2022 wird vollständig aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Hauptverfahrens an diesen zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 98.00, zusammen Fr. 1'098.00, werden dem Beschuldigten auferlegt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)