Rechtsanwalt E. habe sich in der Strafanzeige nicht darauf beschränkt, den Sachverhalt darzulegen. Vielmehr könnten den vom Beschuldigten verfassten und von Rechtsanwalt E. übernommenen E-Mails vom 14. und 15. Mai 2020 zahlreiche Vorwürfe gegenüber dem Beschwerdeführer entnommen werden. Es fänden sich in den E-Mails zahlreiche Formulierungen wie "Nun soll wohl nach seinem [im Ergebnis erfolglosen] Überfall vom Ostermontag Psychoterror aufgezogen werden, wobei ich hier unterstelle, dass das Ableben der Mutter das Ziel sein dürfte.