1.2.3. Mit Beschwerdeantrag Ziff. 2 verlangt der Beschwerdeführer, dass die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm "eventualiter", zugleich aber "ungeachtet" von Beschwerdeantrag Ziff. 1, angewiesen werde, ein Vorverfahren gegen Rechtsanwalt E. (und allfälliger weiterer Tatbeteiligter) zu eröffnen. Dieser Antrag ist insoweit widersprüchlich formuliert, als nicht klar wird, ob es sich nun um einen Antrag handelt, der eventualiter (also für den Fall der Abweisung von Beschwerdeantrag Ziff. 1) oder kumulativ zu Beschwerdeantrag Ziff. 1 (Formulierung "ungeachtet von Ziff. 1") gestellt wurde. Aufgrund der Beschwerdebegründung (vgl. Beschwerde Rz.