2.1. Die Anklagegebühr von Fr. 800.00 wird auf die Staatskasse genommen. 2.2. Die weiteren Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 500.00 b) den Spesen von Fr. 54.00 Total Fr. 554.00 Die Gerichtsgebühr und die weiteren Verfahrenskosten im Betrag von Fr. 554.00 werden auf die Staatskasse genommen.