Der Zeitraum bis zur Überweisung des Verfahrens an die Kantonale Staatsanwaltschaft Mitte November 2020 erscheint in Anbetracht der gesamten Umstände noch nicht als übermässig lang, auch wenn währenddessen möglicherweise nicht permanent an diesem Fall gearbeitet wurde. Sodann handelt es sich beim Zeitraum vom 3. August 2021 bis 25. Januar 2022 um die einzige mehrmonatige Phase, in der seitens der Kantonalen Staatsanwaltschaft keine Untersuchungshandlungen vorgenommen wurden. Diese Zeitlücke von gut 4 ½ Monaten ist jedoch ebenfalls nicht derart gross, dass diesbezüglich bereits von einer Rechtsverzögerung gesprochen werden müsste.