Nach der Erstattung der Strafanzeige vom 17. Juli 2020 samt diversen Beilagen reichte die Beschwerdeführerin der Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm umfangreiche weitere Unterlagen ein. Sämtliche Akten waren eingehend zu studieren und zu analysieren, was einige Zeit in Anspruch nahm, zumal es sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nicht um einen einfachen Fall handelt. Der Zeitraum bis zur Überweisung des Verfahrens an die Kantonale Staatsanwaltschaft Mitte November 2020 erscheint in Anbetracht der gesamten Umstände noch nicht als übermässig lang, auch wenn währenddessen möglicherweise nicht permanent an diesem Fall gearbeitet wurde.