Alle genannten Verfahrensschritte ergeben sich aus den Untersuchungsakten. Aufgrund der besonderen Lage im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist es zudem nachvollziehbar, dass es zwischen einzelnen Verfahrensschritten zu gewissen Verzögerungen gekommen ist (vgl. dazu auch Urteil des Bundesgerichts 1B_552/2020 vom 12. Februar 2021 E. 3.4.1).