Dies nahm nachvollziehbarerweise geraume Zeit in Anspruch. Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl am 6. Juli 2021 die Kantonale Staatsanwaltschaft um Übernahme einer weiteren gegen den Beschuldigten angehobenen Strafuntersuchung ersuchte, was ebenfalls zu prüfen war und nach erfolgter Übernahme zu einer Vergrösserung des Aktenumfangs führte (UA Reg. 1.3.2 und 1.7). Das Vorgehen der involvierten Staatsanwaltschaften entspricht den gesetzlichen Vorschriften: Gemäss Art. 39 Abs. 1 StPO prüfen die Strafbehörden ihre Zuständigkeit von Amtes wegen und leiten einen Fall wenn nötig der zuständigen Stelle weiter. Erscheinen mehrere Strafbehörden als örtlich zuständig, so infor-