Gestützt auf die Ermittlungsergebnisse der Kantonspolizei Aargau seien am 26. Januar 2022 drei Verfügungen an die Bank F. sowie die Bank G. versendet worden. Ebenfalls am 26. Januar 2022 sei ein Gesuch um Steuerauskunft an die Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Zug ergangen. Der fallführende Staatsanwalt sei vom 31. Januar 2022 bis zum 11. Februar 2022 ferienhalber abwesend gewesen. Alsdann sei am 14. Februar 2022 erneut eine Editionsverfügung an die Bank H. ergangen. Schliesslich sei festzuhalten, dass die jeweils mittels Verfügung verlangten Beweismittel durch die Kantonspolizei ausgewertet werden müssten, was selbstverständlich Zeit beanspruche.