Zwischen dem 3. August 2021 und dem 25. Januar 2022 seien vom fallführenden Staatsanwalt keine Untersuchungshandlungen erfolgt. Die Ursache dafür liege einerseits in den COVlD-19-bedingten Personalausfällen bei der Kantonspolizei Aargau, einem Mutterschaftsurlaub sowie den Weihnachtsferien und andererseits aufgrund von Haftfällen, die aus einem anderen Strafverfahren resultiert hätten und die selbstverständlich bei der Kantonspolizei prioritär hätten behandelt werden müssen. Gestützt auf die Ermittlungsergebnisse der Kantonspolizei Aargau seien am 26. Januar 2022 drei Verfügungen an die Bank F. sowie die Bank G. versendet worden.