Ebenfalls am 5. Juli 2021 habe die Beschwerdeführerin ein Gesuch um Erstreckung der Eingabefrist eingereicht, welches mit Verfügung vom 5. Juli 2021 bewilligt worden sei. Sodann habe die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl am 3. August 2021 die Verfahrensakten des übernommenen Strafverfahrens eingereicht. Diese Verfahrensakten seien ebenfalls der Kantonspolizei Aargau zum Studium und zu Ermittlungszwecken übergeben worden. Zwischen dem 3. August 2021 und dem 25. Januar 2022 seien vom fallführenden Staatsanwalt keine Untersuchungshandlungen erfolgt.