am 12. Januar 2021 bereits die erste Editionsverfügung an die Bank F. ergangen. Danach sei am 28. Januar 2021 eine Editionsverfügung an die Beschwerdeführerin betreffend Vervollständigung der Anzeige erlassen worden. Diesbezüglich sei der "internal audit report" in deutscher Sprache benötigt worden, weshalb die Beschwerdeführerin aufgefordert worden sei, diesen einzureichen. Nach abschliessendem Aktenstudium und Erarbeitung der Ermittlungsstrategie sei am 3. Mai 2021 die Kantonspolizei Aargau mittels delegiertem Ermittlungsauftrag angewiesen worden, die Ermittlungen aufzunehmen. Am 22. Juni 2021 sei eine weitere Editionsverfügung an die Beschwerdeführerin ergangen.