dass umgehend deliktische Vermögenswerte sichergestellt und Verurteilungen erfolgen würden. Trotz dieser Vorarbeit sei das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am 16. November 2020 an die Kantonale Staatsanwaltschaft übertragen worden. Nach ihrem Kenntnisstand seien bisher weder Einvernahmen noch Vermögenssicherungen vorgenommen worden. Als bedeutende Steuerzahlerin im Kanton Aargau sei sie verwundert, wie das Ganze zwischen den zuständigen Behörden vor sich hingeschoben werde.