2.3. Die A. AG erkundigte sich mit Eingabe vom 22. April 2021 bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft nach dem aktuellen Verfahrensstand. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 27. Januar 2022 reichte die A. AG beim Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau eine Rechtsverzögerungsbeschwerde ein, mit welcher sie eine Verfahrensverschleppung rügte und um beförderliche Erledigung der Strafsache ersuchte. -3- Am 28. Januar 2022 überwies der Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres die Rechtsverzögerungsbeschwerde zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau