1. Die A. AG erstattete mit Eingabe vom 17. Juli 2020 bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Mitarbeiter B. und gegen C. wegen des Verdachts des Betrugs i.S.v. Art. 146 StGB, der Urkundenfälschung i.S.v. Art. 251 StGB, der Bestechung i.S.v. Art. 322octies StGB, des Sich-bestechen-lassens i.S.v. Art. 322novies StGB und der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih vom 6. Oktober 1989 (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG; SR 823.11) i.S.v. Art. 39 AVG. Zugleich konstituierte sie sich als Privatklägerin.