5.2.3. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach bezeichnet ein mit einem Electronic Monitoring verbundenes Rayonverbot als derzeit ungenügend, die bestehende Kollusions- und Wiederholungsgefahr zu bannen. Nach dem Vorliegen der ersten gutachterlichen Einschätzung werde eine erneute Beurteilung erfolgen. Zudem sei zu erwarten, dass die wichtigsten Einvernahmen innert der angeordneten Haftdauer bis zum 3. Januar 2023 durchgeführt - 18 -