Bericht vom 13. Oktober 2022 am 23. September 2022 keinen Anlass sah, die Familie ins Frauenhaus aufzunehmen, vermag daran nichts zu ändern, da diese Einschätzung auf vagen Aussagen von D. zu aggressivem Verhalten des Beschwerdeführers und unklaren Drohungen beruhte (Bericht der Opferberatung Aargau, Aktennotiz vom 23. September 2022). Zumindest bis zum Vorliegen des von der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach am 19. Oktober 2022 in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachtens zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Beschwerdeführers ist von einer konkreten und realen Gefahr erneuter schwerer Gewalttaten insbesondere gegen B. und C. sowie D. auszugehen.